Zwischen Neuem und Bewährtem – Reform-Abi 2030!
Der Abiturjahrgang 2030 soll das Abitur in einem neuen Format ablegen. Das jetzige System soll dafür weiterentwickelt werden. Wesentliche Neuerungsüberlegungen und -vorhaben findet ihr hier.
Vor allem sollen die Schülerinnen und Schüler eine fünfte Abiprüfung ablegen – eine Präsentationsprüfung. Mit folgt Nordrhein-Westfalen dem Beispiel vieler anderer Bundesländer und es soll den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, besser ihren individuellen Interessen und Begabungen nachzugehen.
Auch soll es alternative Prüfungsformate (anstelle der klassischen Klausuren) in den Fächern der Oberstufe geben. So sollen kollaborative, kreative und kommunikative Kompetenzen, sowie kritisches Denken gefördert werden. Diese Kompetenzen sind schließlich auch für das spätere Berufsleben von Bedeutung.
Die Facharbeit in bisheriger Form wird in Zeiten von KI entfallen, das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens findet dann vielmehr in den Projektkurse seinen Platz. Diese müssen die Schülerinnen und Schülern dann verpflichtend belegen – auch werden die Präsentationsprüfungen (5. Abiturprüfung) größtenteils aus diesen Kursen entspringen.
Die die Klausurzeiten sollen zudem angepasst werden – hier wird jedoch den Schulen aller Wahrscheinlichkeit nach ein Spielraum eingeräumt. Den fremdsprachlichen oder naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt soll es aber weiterhin geben. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte sich außerdem dafür einsetzen, dass das Fach Informatik mit den Naturwissenschaften gleichgestellt wird. Die zu belegende Stundenanzahl von 34 Wochenstunden und das Verhältnis zwischen Leistungskursen (5 Stunden) und Grundkursen (3 Stunden bzw. bei neueinsetzenden Fremdsprachen 4 Stunden) wird beibehalten. Die Vertiefungskurse mit 2 Stunden pro Woche werden ebenfalls nicht angetastet. So hat man auch weiterhin genug Zeit die festgelegten Kompetenzen und Inhalte zu erwerben.
Wichtig bei all diesem Punkten ist jedoch, dass jede Schule manche dieser Punkte individuell umsetzen muss! Bis die Prüfungsordnung dann endgültig erscheint, wird es sicherlich noch die eine oder andere Ausschärfung geben.
Ich hoffe, ich konnte euch mit meinem Beitrag weiterhelfen!
