Artikel 13 ist einer der umstrittensten Gesetzesentwürfe. Aber ist er wirklich so problematisch?

Was ist Artikel 13 ? 

Artikel 13 ist ein neuer Gesetzesentwurf  der EU zur Datenschutzgrundverordnung, wörtlich: ,,Vorschlag für eine Direktive (Direktive=Gesetz) des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht im digitalen Markt.“, also ein Entwurf, um die Daten zu schützen.

Wen betrifft Artikel 13?

Erstmal betrifft er solche Anbieter, die große Mengen von Uploads speichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen, also etwa Portale wie Youtube, Facebook, Twitter & Instagram. Es wird auch nicht gefordert, dass sämtliche Uploads verhindert werden, sondern dass Beiträge vor den Uploads auf Urheberrechtsverletzungen untersucht werden. Haften muss mit dem Gesetz jedoch das Portal, also z.B. Youtube, was für Handlungsdruck bei dem Unternehmen sorgt. Insofern sind durch den Artikel jetzt vor allem die Unternehmen gefragt, geeignete Filter und Vorkehrungen zu treffen.

Gibt es überhaupt Argumente dafür?

Ja, natürlich! So können die ja häufig auch sensiblen Daten der Menschen nicht missbraucht werden!

Was ändert sich wirklich?

Es wird sehr schwierig Bilder zu posten. Denn die Filter der Portale werden sicherlich sehr fehlerhaft arbeiten und die kleinsten Anzeichen einer Urheberrechtsverletzung – sei es ein Filmplakat im Hintergrund oder ein Satire-Beitrag, der vom Filter nicht erkannt werden kann – werden zu Upload-Blockierungen führen. Dass aber Portale wie Youtube von der Bildfläche verschwinden, ist sehr unwahrscheinlich. Dafür steckt einfach zu viel Geld im Markt.

 

Insofern kann dem Schulhof-Tratsch, dies sei das Ende von Youtube, erst einmal der Wind aus den Segeln genommen werden. Zunächst einmal betrifft der Artikel der Unternehmen selbst, die nun mehr für den Datenschutz tun müssen.

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